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UNGEFÄHRE Bedeutung der Waldbrandwarnstufen
Waldbrandwarnstufe Kurz-bezeichnung Typische Verbote / Einschränkungen * 1 sehr geringe Gefahr Keine zusätzlichen Verbote – übliche Vorsicht reicht. 2 geringe Gefahr Noch keine offiziellen Verbote; keine Zündquellen offen benutzen, Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abstellen. 3 mittlere Gefahr Offenes Feuer & Grillen im Wald und bis 100 m Waldnähe verboten; funkenbildende Arbeiten untersagt; Behörden dürfen Teil-Sperrungen verhängen. 4 hohe Gefahr Grill- und Feuerstellen sowie Waldparkplätze werden gesperrt; Wald nur noch auf ausgewiesenen Wegen betreten; Rauchen, Feuer, Grillen überall in und an Wäldern verboten. 5 sehr hohe Gefahr Waldsperrung möglich (Betretungs- & Befahrverbot); jegliches Feuer, Grillen & Feuerwerk bis 100 m Waldnähe untersagt; Kommunen können weitere Verbote (z. B. Garten-Grillen) erlassen. Diesen Beitrag (nicht mehr) beobachten
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