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GWÖ – Gemeinwohl-Ökonomie – Orientierung der Wirtschaft an Gemeinwohl, Kooperation, Gemeinwesen

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Verschiedene Konzepte und alternative Wirtschaftsmodelle seit den 1990er Jahren

Als Gemeinwohl-Ökonomie werden seit den 1990er Jahren verschiedene Konzepte und alternative Wirtschaftsmodelle bezeichnet, die eine Orientierung der Wirtschaft am GemeinwohlKooperation und Gemeinwesen in den Vordergrund stellen. Auch MenschenwürdeSolidarität, ökologische Nachhaltigkeitsoziale Gerechtigkeit und demokratische Mitbestimmung („Partizipation“) werden als Werte der Gemeinwohl-Ökonomie bezeichnet. Die Gemeinwohl-Ökonomie soll eine Systemalternative zur kapitalistischen Marktwirtschaft und der Planwirtschaft sein – zum Teil auch deren Synthese.

Begriffsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erste Ansätze wurden in den 1990er Jahren von Joachim SikoraBernd WinkelmannHans Diefenbacher und Richard Douthwaite entwickelt. 2010 gründete Christian Felber in Wien einen „Verein zur Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie“ für ein Wirtschaften, das auf Kooperation statt Konkurrenz setzt.[1] Außerdem ist er Initiator des Projektes Bank für Gemeinwohl und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Genossenschaft für Gemeinwohl.[2][3]

Gemeinwohlbilanz von Unternehmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anhand von Kriterien wie Menschenwürde, Solidarität und Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit, Transparenz und Mitentscheidung können Unternehmen eine Gemeinwohl-Bilanz erstellen.[4]

Gemeinwohl-Ökonomie als gesellschaftliche Bewegung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit der Entstehung 2010 haben sich über 2.200 Unternehmen, über 160 Organisationen und über 9.000 Personen der Initiative angeschlossen. Rund 100 Regionalgruppen (Stand Juni 2017) haben sich gebildet.[5] Schwerpunkte bilden dabei die DACH-Staaten, weitere Staaten in Europa sowie in Südamerika.

Die Einbettung der Gemeinwohl-Ökonomie in das europäische Wirtschaftssystem und Wirtschaftsprogramm Europa 2020 wurde ab Februar 2015 im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss diskutiert. Der Ausschuss nahm eine 10-seitige Initiativ-Stellungnahme am 17. September 2015 mit 86 % Stimmenmehrheit an und „erachtet das Modell als geeignet, in den Rechtsrahmen der EU und ihrer Mitgliedschaften integriert zu werden“.[6][7]

Der neue Bericht des Club of Rome, den Ernst Ulrich von Weizsäcker, Anders Wijkman u. a. 2017 vorgelegt haben, bringt zahlreiche Beispiele für seine Analyse, wonach die Welt – trotz aller Widerstände – sich auf dem Weg einer sozialen Transformation zu globaler Nachhaltigkeit befindet; als eines dieser Beispiele wird die Gemeinwohl-Ökonomie vorgestellt.[8]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2010 bezeichnete der Unternehmer Mirko Kovats in einem Streitgespräch mit Felber das Modell der Gemeinwohl-Ökonomie als „weltfremd“.[9] 2011 sah der ehemalige Chefökonom der österreichischen Industriellenvereinigung Erhard Fürst in der Gemeinwohl-Ökonomie einen „Wegweiser in Armut und Chaos“.[10]

Die Wirtschaftskammer Österreich veröffentlichte am 27. August 2013 eine „umfassende und kritische Analyse“ mit dem Titel „Gemeinwohl-Ökonomie auf dem Prüfstand“;[11] Hauptkritikpunkte waren im Vergleich zum österreichischen Modell der Ökosozialen Marktwirtschaft

  • die Gemeinwohl-Ökonomie gehe von Wertungen aus,
  • schränke Eigentums- und Freiheitsrechte ein,
  • wolle Marktwirtschaft und Konkurrenz abschaffen,
  • die Individuen einem Gemeinwohl-Gremium unterwerfen,
  • sie sei bürokratisch und ineffektiv,
  • außerdem nur weltweit durchsetzbar, nicht von einzelnen Ländern.

Die Wirtschaftskammer Steiermark brachte 2013 eine Broschüre ähnlichen Inhalts zu den Themen Wachstumskritik und Gemeinwohl-Ökonomie heraus. Felber setzte sich ausführlich mit den Kritikpunkten auseinander:[12]

  • Es gebe keine wertfreien Aussagen darüber, wie die Wirtschaftsordnung beschaffen sein soll. Auch das ökosoziale Modell gehe von Wertungen aus.
  • Jede Wirtschaftsordnung müsse demokratisch legitimiert werden, diese Legitimation fehle gerade dem bestehenden liberalen System.
  • Schrankenlose Freiheit sei keine sinnvolle Freiheit. Die größtmögliche Freiheit aller sei nur möglich, wenn sie begrenzt sei, um Machtkonzentration auszuschließen.
  • Das Gemeinwohlprinzip sei in vielen Verfassungen festgelegt.
  • Verpflichtung zu ethischem Verhalten sei keine unzulässige Einschränkung der Freiheit.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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